Praxis-Depesche 7/2004

Rheumaschub vor Reiseantritt

Leidet die Versicherte einer Reiserücktrittskostenversicherung seit Jahren an einer als schwer einzustufenden entzündlichen rheumatischen Erkrankung, so stellt sich der erneute Rheumaschub nicht als Auftreten einer unerwarteten schweren Erkrankung dar. Die derart erkrankte Versicherte muss damit rechnen, dass auch zum Zeitpunkt der gebuchten Reise ein Rheumaschub auftritt, der zur Reiseunfähigkeit führt. (jlp)

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