Praxis-Depesche 4/2005

Risiko einer Gesundheitsstörung

Stellt ein Arzt einen Verdacht auf Vorhofflimmern bei sich selbst fest, bestätigt dieser sich aber in einer kardiologischen Untersuchung nicht, ohne dass er widerlegt werden kann, so muss eine Gesundheitsstörung angenommen werden. Schließt der Arzt zwei Jahre später eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ab, darf er diesen Vorfall nicht verschweigen. (jlp)

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