Praxis-Depesche 17/2005
Röteln und Schwangerschaft
Ein Hausarzt, der einen Hautausschlag nicht abklärt und keinen Rötelntest macht, obwohl er weiß, dass die Patientin schwanger ist, muss für das behinderte Kind keinen Unterhalt zahlen, weil nur der Ausschlag Gegenstand des Behandlungsvertrags war und weil es nicht zu den Pflichten des Hausarztes gehört, die Geburt eines Kindes zu verhindern; vielmehr ist es Zuständigkeitsbereich des Frauenarztes, die Schwangerschaft zu begleiten. (gri-bez)
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