Praxis-Depesche 5/2004
Rückenschmerz-Depressionen
Ist das Risiko "durch Wirbelsäulenerkrankung hervorgerufene Berufsunfähigkeit" in einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung einer Ärztin ausgeschlossen und wird sie wegen chronischer Schmerzzustände der Wirbelsäule und dadurch hervorgerufener Depressionen infolge "psychischer Fehlverarbeitung" dienstunfähig, so erhält sie keine Versicherungsleistungen, weil die Wirbelsäulenerkrankung zumindest mitursächlich wurde und die Klausel nicht nur im Sinne einer "monokausalen" direkten Verursachung der Dienstunfähigkeit zu verstehen ist. (gri-bez)
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