Praxis-Depesche 19/2006

Schäden durch UV-A

Lässt sich eine Patientin im Krankenhaus mit UV-A-Licht bestrahlen und vergisst die Krankenschwester dabei, einen Filter am Bestrahlungsgerät zu schließen, sodass 90% der Hautoberfläche verbrannt werden, hängt die Höhe des Schmerzensgeldes von den Folgen des Fehlers ab. (gri-bez)

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