Praxis-Depesche 22/2003

Schiefer Hals durch Amalgam?

Ein Patient klagte über erhebliche Kopf-, Rücken- und Nackenbeschwerden. Schließlich diagnostizierte der Neurologe einen Schiefhals. Der Patient meinte, dass die Beschwerden ihre Ursache im Amalgam seiner behandelten Zähne haben und verklagte deshalb den Hersteller des Amalgams auf Schadenersatz. Seine Klage wurde jedoch abgewiesen, weil er nicht beweisen konnte, dass der Schiefhals durch die eingebrachten Füllungen aus Amalgam verursacht wurde. (jlp) OLG Hamm, Az.: 13 U 210/99

Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.

Anmelden

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x