Verbesserter Strahlenschutz
Praxis-Depesche 24/2006
Schilddrüsenschutz reduziert effektive Dosis deutlich
Nach §15 der Röntgenverordnung muss – da es keine Schwellenwerte für Schäden gibt – die Strahlenbelastung so gering wie möglich gehalten werden. Während bei der Patientenexposition üblicherweise die effektive Dosis zugrunde gelegt wird, wird beim Personal meist nur die Ortsdosis betrachtet. Trägt verbesserter Strahlenschutz beim Personal auch zur Reduzierung der effektiven Dosis bei?
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