Praxis-Depesche 5/2003

Schmerzensgeld teilen, außer ...

Bekommt ein Partner während der Ehe als Opfer eines Verkehrsunfalls Schmerzensgeld, so profitiert davon im Falle einer Scheidung auch der Partner durch den Zugewinnausgleich; das gilt ausnahmsweise nicht, wenn die Eheleute zur Zeit des Unfalls bereits getrennt lebten und der verletzte Ehemann wegen des Unfalls den Arbeitsplatz verlor, sodass er gezwungen war, mit dem Geld seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. (gri)

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