Praxis-Depesche 10/2002

Schwangere sind zu schonen

Schwangere dürfen nicht arbeiten, wenn dies laut ärztlichem Attest die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet; der Arzt kann das Beschäftigungsverbot auch mit psychisch bedingtem Stress begründen, der bei Fortdauer der Beschäftigung Mutter und Kind gefährden würde. (gri) Bundesarbeitsgericht, Az.: 5 AZR 352/99

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