Praxis-Depesche 1/2003
Schwerwiegende Vorerkrankungen
Verschweigt ein Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung schwerwiegende chronische Erkrankungen, die dauernd behandlungsbedürftig sind, berechtigt dies den Versicherer zur Vertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung. Solche schweren Erkrankungen muss der Versicherungsnehmer auch dann offenbaren, wenn die Versicherungsgesellschaft im Antragsformular solche Gesundheitsfragen nicht stellt. (jlp)
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