Praxis-Depesche 23/2007
Sinn- und konzeptionslose Diagnostik
Die Schlechterfüllung eines Dienstvertrages durch einen Heilpraktiker lässt zwar den Vergütungsanspruch grundsätzlich unberührt. Ist die Leistung aber völlig unbrauchbar, kann gegenüber dem Honoraranspruch die Einrede des nicht erfüllten Vertrags erhoben werden. Das gilt auch im Fall der Polypragmasie eines Heilpraktikers, also einer sinn- und konzeptionslosen Diagnostik und Therapie mit einer Vielzahl von Methoden, ohne dass dem ein nachvollziehbares Konzept zu Grunde lag. Solche unkoordinierten und sinnlosen Maßnahmen muss der Patient nicht bezahlen. (jlp)
Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.
AnmeldenAlle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.