Praxis-Depesche 4/2004

Sinneswandel der Kasse abgelehnt

Zahlt die private Krankenversicherung fünf Jahre lang eine Behandlung und schaltet dann einen anderen Arzt ein, dessen Ratschläge der behandelnde Arzt auch befolgt, ohne dass sich der Zustand des Patienten in der ganzen Zeit wesentlich verbessert hat, so kann die Versicherung die Übernahme der Kosten nicht mit der Begründung ablehnen, die Therapie sei "unvertretbar". (gri-bez)

Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.

Anmelden

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x