Praxis-Depesche 11/2004

Soll man Gentests offenlegen?

Die Berechnungen einer Versicherung können nur so gut sein wie die Informationen, die ihr zur Risikoabschätzung zur Verfügung stehen. Dem Argument, Menschen könnten aufgrund ihrer genetischen Disposition diskriminiert werden, steht entgegen, dass dies bereits gang und gäbe ist. Und auch die Ergebnisse konventioneller Tests werden von genetischen Faktoren mitbestimmt. Auch die Befürchtung, Patienten könnten aus Angst vor dem Ergebnis Tests nicht machen, ist unbegründet. Als das einzig Unethische erscheint die Diskriminierung aufgrund des unterschiedlichen Umgangs mit genetischen und nicht genetischen Tests. (DS)

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