Praxis-Depesche 13/2002

"Spezialist" im Faltblatt einer Klinik

Es stellt keinen Verstoß gegen die Berufsordnung der Ärzte dar, wenn in dem Faltblatt einer Klinik zwei Orthopäden als "Spezialisten" für Operationen am Knie und an der Wirbelsäule bezeichnet werden, wenn beide Ärzte sich seit Jahrzehnten auf diese Operationen spezialisiert und mehrere tausend davon durchgeführt haben. (jlp)

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