Praxis-Depesche 14/2003

Sport ist nun mal gefährlich

Schadenersatz für Verletzungen beim Fußballspielen gibt es nur, wenn der Urheber des Schadens in grober Weise die Spielregeln verletzt hat. Gleitet ein Trainer aus und rutscht in einen entgegenkommenden Jugendspieler hinein, dass dieser verletzt wird, haftet er für die Folgen nicht. (gri)

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