Praxis-Depesche 1/2008

Stationär oder ambulant?

Die medizinische Notwendigkeit einer stationären Behandlung ergibt sich aus einem Vergleich mit der ambulanten. Was damit in gleicher Weise geheilt oder gelindert werden kann, erfordert keine stationäre Behandlung. Diese als notwendig anzusehen, wäre nur vertretbar, wenn sie nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der Behandlung geeigneter erschienen wäre. Nur wenn die letztgenannten Voraussetzungen vorliegen, muss die PKV die Kos­ten der stationären Behandlung übernehmen. (jlp)

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