Praxis-Depesche 10/2003
Steuererleichterung für Behinderte
Ist ein Behinderter auf Reisen auf ständige Begleitung angewiesen, kann er Kosten für Fahrten, Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend machen. Die Höhe ist begrenzt auf die Summe, die ein Bundesbürger durchschnittlich im Jahr für Urlaubsreisen ausgibt (1994: ca. 1500 DM = 766,94 Euro). (gri)
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