Praxis-Depesche 3/2002
Sturz des Patienten von der Massagebank
Ein Masseur ist nicht verpflichtet, einen auf der Massagebank in Bauchlage liegenden Patienten während des Stellungswechsels vom Liegen in eine sitzende Position zu unterstützen oder ihn dabei ständig im Auge zu behalten. Verletzt sich unter diesen Umständen ein Patient, weil er von der Massagebank auf den Fußboden fällt, dann ist der Masseur nicht zum Schadenersatz verpflichtet. (jlp)
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