Praxis-Depesche 23/2007
Surfen darf verboten werden
Ändert der Arbeitgeber eine Dienstanweisung und verbietet den Arbeitnehmern die private Nutzung betrieblicher EDV (Internet und E-Mail), hat der Betriebsrat in dieser Sache kein Mitbestimmungsrecht; ein solches kommt nur in Betracht, wenn die private Nutzung im Prinzip erlaubt ist und es darum geht, wie dieses Recht ausgestaltet wird. (gri)
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