Praxis-Depesche 22/2000

Taxiboykott durch Krankenkasse

Ein Rundschreiben einer gesetzlichen Krankenversicherung an die in einem Landkreis niedergelassenen Ärzte mit der Bitte, bei der Verordnung von Krankentransporten mit Taxi- und Mietwagen vorrangig die Vertragsunternehmen der Krankenkasse zu berücksichtigen, stellt, soweit sie Fahrten innerhalb des Pflegefahrgebiets betrifft, einen auf eine Bezugssperre gerichteten Boykottaufruf dar. (jlp) Bundesgerichtshof, AZ.: KZR 54/97

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