Praxis-Depesche 20/2000

Teilresektion kann Patienten gefährden

Besteht nach lege artis durchgeführter präoperativer Diagnostik Verdacht auf Schilddrüsenkarzinom ("kalter Knoten"), so ist die vollständige Entfernung des verdächtigen Gewebes indiziert. Einer intraoperativen Schnellschnittdiagnostik bedarf es nicht. Diese ist eher kontraindiziert. Eine lediglich teilweise Resektion des Knotens zum Zweck der Durchführung einer intraoperativen Untersuchung kann zu keinem hinreichend sicheren Ergebnis führen. Sie ist in diesem Fall sinnlos und gefährdet die Gesundheit des Patienten in unvertretbarer Weise, weil hiermit stets die Gefahr einer Verschleppung von Krebsgewebe durch die dabei zwangsläufig geöffneten Blutgefäße und damit eine Metastasierung einhergeht. Die Klage des Patienten gegen den Arzt wurde daher abgewiesen. Dem Arzt war kein Sorgfaltsverstoß anzulasten. (jlp) Oberlandesgericht Köln, Az.: U 132/98

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