Praxis-Depesche 23/2003

Teilzeit geht nicht immer

Der Arbeitgeber kann bei "entgegenstehenden betrieblichen Notwendigkeiten" die Bitte nach Teilzeitarbeit abschlagen. Bei einer Gruppenleiterin eines heilpädagogischen Kindergartens darf der Arbeitgeber den Antrag ablehnen - im Interesse der behinderten Kinder, die kontinuierlich jeden Tag durch dasselbe Personal betreut werden müssen. (gri)

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