Praxis-Depesche 24/2003

Therapieversuch erstattungsfähig

In der privaten Krankenversicherung können auch "Behandlungen mit Versuchscharakter" medizinisch notwendig und daher erstattungsfähig sein, wenn die Ursachen - wie beim "chronischen Müdigkeitssyndrom" - noch nicht feststehen und daher für die Diagnose breit gefächerte Untersuchungen nötig sind, die aufwändiger sind als die Behandlung einer in Ursache, Symptomen, Wirkung und Therapie geläufigen Krankheit. Geht es darum, eine schwere, lebensbedrohende oder gar lebenszerstörende Krankheit zu bekämpfen, ist auch eine Therapie mit eher vager Erfolgsaussicht akzeptabel, von der sich die Ärzte Hilfe versprechen, selbst wenn sich - wie hier beim chronischen Müdigkeitssyndrom die Kosten der fast zwei Jahre langen Behandlung auf 90 000 Mark (gut 46 000 Euro) belaufen. (gri-bez)

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