Praxis-Depesche 10/2000

Thrombose-Prophylaxe

Nach einem gefäßchirurgischen Eingriff ist eine Thrombose-Prophylaxe unumgänglich. Die Verwendung von Heparin ist dabei üblich. Ein Patient muss nicht darüber aufgeklärt werden, dass es im Rahmen der zwingend notwendigen Thrombose-Prophylaxe wegen nicht sicher auszuschließender Heparin-Unverträglichkeit zu Komplikationen kommen kann. Bei einem kontinuierlichen Abfall der Thrombozytenzahl postoperativ müssen die verantwortlichen Ärzte erst dann die Möglichkeit einer heparininduzierten Thrombozytopenie in Betracht ziehen und eine entsprechende Diagnostik veranlassen, wenn ein Wert von 100 000/ml unterschritten wird. (jlp)

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