Praxis-Depesche 14/2005
Tod durch Giftspritze - inhuman
Eine Überprüfung der Hinrichtungsprotokolle und postmortaler Thiopental-Konzentrationen im Serum bei der als human geltenden Giftspritze deuten darauf hin, dass 43% der Verurteilten bei Bewusstsein sind und damit ein starkes Brennen in den Gefäßen durch die tödliche Kaliumchlorid-Injektion spüren. Durch die gleichzeitige Paralyse mittels Pancuroniumbromid ist den Verurteilten eine Mitteilung der Empfindungen aber nicht möglich. Diese Vorgehensweise entspricht nicht den veterinärmedizinischen Standards in den USA, die eine neuromuskuläre Blockade bei Einschläferungen verbieten. Die Autoren fordern eine Aussetzung der Hinrichtungen und eine Diskussion über diese Hinrichtungsart. (CE)
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