Praxis-Depesche 20/2004

Tödliche Schadstoffkombination

Das Hessische Landessozialgericht vertritt die Ansicht, dass eine berufsbedingte Schadstoffkombination einen Anspruch auf Entschädigung begründen kann und gab der Witwe eines Dachdeckers Recht, der am Arbeitsplatz neben Asbest auch schädlichen Dämpfen von Heißteer und Heißbitumen ausgesetzt war, ohne dass die jeweiligen Grenzwerte überschritten wurden. (jlp)

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