Praxis-Depesche 16/2003
Transplantatversagen
Kommt es infolge fehlerhafter Positionierung eines Kreuzbandimplantats zu einem Transplantatversagen, das eine weitere Knieoperation zur Folge hat, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 8000 Euro angemessen. Ob ein solcher Behandlungsfehler für Knorpelschäden kausal geworden ist, muss allerdings der Patient beweisen. Ein grober Behandlungsfehler liegt nur dann vor, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint und einem Arzt nicht unterlaufen darf. (jlp)
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