Praxis-Depesche 13/2001

Treppenlift: kein Kostenersatz durch Krankenkasse

Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet, ihrem Versicherungsnehmer die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts zu bezahlen, weil die Krankenkasse grundsätzlich nicht für technische Hilfen, die mit Gebäuden fest verbunden sind, zuständig ist. (jlp)

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