Praxis-Depesche 5/2008

§§ Umsatzsteuer für Krankengymnasten

Heilberufliche Tätigkeiten sind von der Umsatzsteuer befreit – das gilt auch für eine GmbH, die Krankengymnast(inn)en beschäftigt. Zwar ist eine einschlägige berufliche Qualifikation Bedingung; diese Qualifika­tion müssen aber nicht zwingend die Gesellschafter der GmbH mitbringen. Es genügt vielmehr, wenn die Angestellten der GmbH über die nötigen Befähigungsnachweise verfügen. (jlp)

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