Praxis-Depesche 1/2003
Unerwarteter Selbstmord
Begibt sich eine nicht erkennbar selbstmordgefährdete Patientin in einer psychiatrischen Klinik ins Schwesternzimmer, bittet die Nachtschwester um Tee, damit sie das Zimmer verlässt und stürzt sich dann vom Balkon, sind der Klinik keine organisatorischen Mängel vorzuwerfen. (gri/bez)
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