Praxis-Depesche 13/2003

Unfall im Aufwachraum

Fällt ein Patient, der nach einer unter Narkose durchgeführten Angiographie wieder aufwacht, wegen einer Kreislaufschwäche vom Behandlungstisch im Ruheraum, so erhält er kein Geld von seiner privaten Unfallversicherung. Gesundheitsschäden in Folge von Heilmaßnahmen und Operationen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. (gri) Landgericht Berlin, Az.: 7 S 8/02

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