Praxis-Depesche 9/2005
Unfall und Bandscheibenschaden
Für Bandscheibenschäden besteht Versicherungsschutz in der privaten Unfallversicherung nur dann, wenn ein Unfallereignis die überwiegende Ursache ist. Nach heutigen medizinischen Erkenntnissen ist aber davon auszugehen, dass eine Zerreißung des Bandscheibenfaserrings nicht traumatisch entstehen kann. Ein Ausrutschen mit Fallen auf das Gesäß wie im vorliegenden Kasus führt allenfalls zu einer Stauchung der Wirbelsäule. Längsstauchungen der Wirbelsäule verursachen jedoch keine Schädigung der Bandscheiben. (jlp)
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