Praxis-Depesche 21/2006

Unglaubwürdiger Gutachter

Einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen kann fristlos gekündigt werden, wenn er trotz Arbeitsunfähigkeit (wegen einer Hirnhautentzündung) zum Skifahren fährt und sich dabei Schien- und Wadenbein bricht; er verspielt durch sein Verhalten die Glaubwürdigkeit als Gutachter.(gri)

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