Praxis-Depesche 12/2001

Unlauterer Wettbewerb bei Arzneimittelsoftware

Wenn ein Softwareprogramm für Arztpraxen so eingestellt ist, dass es dem Arzt automatisch bei der beabsichtigten Verordnung eines Originalpräparats ein billigeres importiertes Arzneimittel zur Verordnung anbietet, verstößt dies gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Nicht zu beanstanden ist es dagegen, wenn das Originalpräparat nur durch einen eigens vom Arzt im Computer eingegebenen Befehl durch ein importiertes Medikament ersetzt werden kann. (gri) Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 6 U 4/00

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