Praxis-Depesche 15/2002
Unterbringungskosten im Sterbehospiz
Die private Krankenversicherung ist nicht verpflichtet, die Aufwendungen für die stationäre Unterbringung in einem Sterbehospiz zu erstatten. Denn bei einem Sterbehospiz handelt es sich nicht um ein Krankenhaus unter ständiger ärztlicher Leitung, sondern um eine Pflegeeinrichtung. Hierfür könnte allenfalls die Pflegeversicherung, nicht aber die Krankenversicherung zuständig sein. (jlp)
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