Praxis-Depesche 23/2007

Unverheiratete Frau und IVF-Kosten

In Abkehr zu seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Aufwendungen einer unverheirateten Frau für eine künstliche Befruchtung doch als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden können. Die Empfängnisunfähigkeit einer Frau sei unabhängig von ihrem Familienstand eine Krankheit. (jlp)

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