Praxis-Depesche 3/2003

Unzuverlässiges Altenheim

Der Träger eines Altenheims, der Zugriff auf das Vermögen eines Heimbewohners hat, ist unzuverlässig, wenn er nicht nachweisen kann, von der Vollmacht ausschließlich zur Wahrung der Interessen des Vollmachtgebers Gebrauch gemacht zu haben. Damit bestätigte das Gericht den Zulassungswiderruf für den Betreiber eines privaten Altenheims, weil die Überweisungen vom Konto des Heimbewohners auf das des Altenheimbetreibers große Ungereimtheiten aufwiesen. (jlp)

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