Praxis-Depesche 7/2003
Urheber-Pauschale für Computer
Auch die Computerbranche hat schon bessere Zeiten erlebt, nicht wenige Firmen kämpfen ums Überleben. Kein guter Zeitpunkt also, um die Preise durch eine Urheber-Pauschale zu erhöhen. Genau das aber hat die Schiedstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes in einem Musterverfahren jetzt entschieden. Künftig soll eine Pauschale in Höhe von zwölf Euro pro PC erhoben werden, was pro Jahr Mehrkosten in Höhe von 70 Milionen Euro für die deutschen Verbraucher bedeutet.
Damit Deutschland im europäischen Wettbewerb kein Schaden zugefügt wird, will der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V. (BITKOM) das pauschale Vergütungssystem, das seit 1965 für Geräte wie Kassettenrekorder oder Kopierer gilt, nicht auf digitale Medien wie PCs ausdehnen. Der Branchenverband schlägt stattdessen moderne Verfahren wie digitale Wasserzeichen für den differenzierteren Kopierschutz vor. (MS)
http://www.bitkom.org/
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