Praxis-Depesche 11/2002
Urlaub: Genehmigt ist genehmigt
Der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers wurde stattgegeben und die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts für unwirksam erklärt. Der Arbeitgeber hatte den Urlaub genehmigt und wenige Tage vor Urlaubsantritt wieder "storniert". Der Arbeitgeber durfte den Urlaub nicht so kurzfristig widerrufen. Auch das Argument wurde zurückgewiesen, wonach der Urlaub nur "unter Vorbehalt" genehmigt worden sei. Einen solchen Vorbehalt sieht das Arbeitsrecht grundsätzlich nicht vor. (jlp)
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