Praxis-Depesche 5/2005

Urlaub oder Schmerztherapie

Die Kosten einer Schmerztherapie durch eine Klimakur am Toten Meer in einem der dortigen Hotels, die über Ärzte verfügen, nebst Massagen und Bädern sind von einer privaten Krankenversicherung nicht gedeckt, auch wenn die Klimaeinwirkung dem Versicherungsnehmer deutliche Linderung gebracht hat, die er durch ärztliche Behandlung in Deutschland nicht erlangt hat. Die Privatkrankenversicherung muss daher keinen Kostenersatz leisten. (jlp)

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