Praxis-Depesche 17/2003

Urlaubsanspruch bei Insolvenz

Wird einem Arbeitnehmer, der noch Anspruch auf Urlaub hat, nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen seinen Betrieb gekündigt, gehört dessen Anspruch auf Urlaubsabgeltung zu den vorrangig aus dem verbliebenen Vermögen zu erfüllenden Schulden. (gri)

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