Praxis-Depesche 24/2006

V. a. Netzhauterkrankung abklären

Ein Augenarzt, der eine diabetische Retinopathie nicht erkennt und aus diesem Grunde eine zeitnahe Untersuchung nicht veranlasst, handelt grob fahrlässig, wenn er weiß, dass der Patient an Diabetes mellitus leidet. Das Gericht sprach dem Patienten ein Schmerzensgeld von 100 000 Euro zu. Hierbei wurde besonders berücksichtigt, dass er die Sehkraft auf beiden Augen fast ganz verloren hatte. (jlp)

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