Praxis-Depesche 23/2003

Verbotene Arztwerbung

Die Eintragung eines Arztes in eine Datenbank für Reisebüros als Partner eines medizinischen Informationsprogramms für Auslandsreisen (man erhält aufgrund einer entgeltlichen Bestellung eine CD-ROM mit entsprechenden Informationen) stellt eine standeswidrige Werbemaßnahme dar. Zwar ist im Hinblick auf die Bereitstellung von Informationen über Ärzte darauf hinzuweisen, dass ein Bedürfnis in der Bevölkerung besteht, vor Antritt einer Fernreise (und nicht nur in die Tropen) medizinisch fundierte Informationen einzuholen. Diese Vorgehensweise widerspricht aber der Berufsordnung, weil sich nicht jeder interessierte Arzt hier kostenfrei registrieren lassen kann. Die Werbung ist daher einzustellen. (jlp)

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