Praxis-Depesche 8/2001
Verdacht auf Beinvenenthrombose
Liegen klinische Anzeichen vor, die an ein Kompartmentsyndrom denken lassen, ist zwingend zumindest eine weitere Abklärung durch Sonographie oder Phlebographie geboten, auch weil die Anzeichen auf eine mögliche Beinvenenthrombose hindeuten können. Die unterlassene weitere Befunderhebung bedeutet einen elementaren Pflichtenverstoß. Ist eine junge Frau durch den Behandlungsfehler in der Lebensführung dadurch belastet, dass sie künftig Stützstrümpfe tragen, längerfristig Marcumar nehmen und sich umschulen lassen muss, ist ein Schmerzensgeld von DM 20 000 angemessen. (jlp)
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