Praxis-Depesche 15/2005

Verdacht des Abrechnungsbetrugs

Steht ein Arzt in Verdacht, einen Abrechnungsbetrug begangen zu haben, so können die Ermittlungsbeamten mit einem gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss die Praxisräume durchsuchen und die auf dem Computerserver gespeicherten Daten sichern. Können diese Daten nicht ausgewertet werden, weil eine Freischaltdiskette fehlt, so kann sich die Durchsuchung auch auf die Software-Herstellerfirma erstrecken, wenn diese eine Zusammenarbeit verweigert. Dies ist verhältnismäßig, wenn nur so die gespeicherten Daten lesbar gemacht werden können. (jlp)

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