Praxis-Depesche 22/2004
Verdacht rechtfertigt Zulassungs-Entzug
Steht ein Arzt unter Verdacht, unzulässig Sterbehilfe geleistet zu haben, besteht eine dringende Gefahr für das Leben von Patienten, so dass dem Arzt mit sofortiger Wirkung die Zulassung entzogen werden kann. Dies gilt auch dann, selbst wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht sicher feststeht, ob der behandelnde Arzt sich im Sinne des Strafrechts schuldig gemacht hat. (gri)
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