Praxis-Depesche 18/2000
Verhinderte Notfallversorgung
Ein zu einem Notfallpatienten gerufener Arzt verstößt gegen die Leitlinien für Wiederbelebung und Notfallversorgung, wenn er nicht für eine Wiederaufnahme der Basis-Reanimation sorgt und sich an ihr nicht bis zum Eintreffen des Notarztes bei Bedarf beteiligt, sie vielmehr dadurch verhindert, dass er den Patienten als tot bezeichnet. (jlp)
OLG Hamm, Az.: 3 U 131/98
Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.
AnmeldenAlle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.