Praxis-Depesche 19/2004

Verlust von Beweismitteln

Ein Arzt hat Präparate, die zur Beurteilung der Kausalität eines Behandlungsfehlers erforderlich sind, bei einem Umzug seiner Praxis gegen Verlust zu schützen. Anderenfalls droht eine Umkehr der Beweislast wegen (fahrlässiger) Beweisvereitelung. (jlp)

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