Praxis-Depesche 21/2004
Versicherung darf nachforschen
Macht der Versicherungsnehmer einen Anspruch gegen seine Unfallversicherung geltend, ist er ggf. verpflichtet, sich von einem Arzt, den die Versicherung benennt, untersuchen zu lassen. Weigert er sich, ist die Versicherungsgesellschaft leistungsfrei. (jlp)
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