Praxis-Depesche 22/2007
Versicherung kann Nachlässigkeit heilen
Wenn die Berufshaftpflichtversicherung des Arztes in Kenntnis bereits vorgefallener Obliegenheitsverletzungen diesem mitteilt, bei künftigen Verstößen laufe dieser Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren, dann erklärt sie damit zugleich, die Deckung wegen bereits begangener Verstöße nicht versagen zu wollen; das gilt auch für den aktuellen Fall. (jlp)
Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.
AnmeldenAlle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.